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Gesetzliche Krankenversicherung

Es gelten die Bestimmungen entsprechend dem GesundheitsModernisierungsGesetz (GMG) sowie die Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen (LINK direkt und Download pdf):

  1. Das Kinderwunschpaar muss miteinander verheiratet sein.
  2. Beide Partner müssen über 25 Jahre sein.
  3. Beide Partner müssen HIV und Hepatitis negativ sein.
  4. Ein genehmigter, gültiger Behandlungsplan durch die gesetzliche Krankenkasse muss vorliegen.
  5. Vor Beginn der Behandlung muss eine spezielle Beratung stattgefunden haben.
  6. Ein Kostenanspruch besteht nicht mehr ab dem 40. Geburtstag der Ehefrau oder 50. Geburtstag des Ehemannes.
  7. Nach dem Transplantationsgewebe-Gesetz 2008 ist eine weitere, zusätzliche Untersuchung auf HIV, Hepatitis-B und –C frühestens 7 Tage vor jeder Eizellentnahme oder Samengewinnung durchzuführen.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen grundsätzlich nur noch 50 % der Behandlungskosten (sowohl Arztkosten als auch Medikamentenkosten), die restlichen Kosten entfallen auf das Patientenpaar. Außerdem wurde die Anzahl der Behandlungszyklen begrenzt:

  • 8 Inseminationszyklen ohne hormonelle Stimulation (inklusive Clomifen-Tabletten)
  • 3 Inseminationszyklen mit hormoneller Stimulation (Gonadotropine)
  • 3 IVF- oder IVF/ICSI-Behandlungszyklen
  • Nach Geburt eines Kindes erneuter Anspruch auf anteilige Kostenübernahme
  • Nach Fehlgeburt bzw. klinischer Schwangerschaft erneuter Anspruch auf mindestens einen Zyklus
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