Gesetzliche Krankenversicherung
Es gelten die Bestimmungen entsprechend dem GesundheitsModernisierungsGesetz (GMG) sowie die Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen (LINK direkt und Download pdf):
- Das Kinderwunschpaar muss miteinander verheiratet sein.
- Beide Partner müssen über 25 Jahre sein.
- Beide Partner müssen HIV und Hepatitis negativ sein.
- Ein genehmigter, gültiger Behandlungsplan durch die gesetzliche Krankenkasse muss vorliegen.
- Vor Beginn der Behandlung muss eine spezielle Beratung stattgefunden haben.
- Ein Kostenanspruch besteht nicht mehr ab dem 40. Geburtstag der Ehefrau oder 50. Geburtstag des Ehemannes.
- Nach dem Transplantationsgewebe-Gesetz 2008 ist eine weitere, zusätzliche Untersuchung auf HIV, Hepatitis-B und –C frühestens 7 Tage vor jeder Eizellentnahme oder Samengewinnung durchzuführen.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen grundsätzlich nur noch 50 % der Behandlungskosten (sowohl Arztkosten als auch Medikamentenkosten), die restlichen Kosten entfallen auf das Patientenpaar. Außerdem wurde die Anzahl der Behandlungszyklen begrenzt:
- 8 Inseminationszyklen ohne hormonelle Stimulation (inklusive Clomifen-Tabletten)
- 3 Inseminationszyklen mit hormoneller Stimulation (Gonadotropine)
- 3 IVF- oder IVF/ICSI-Behandlungszyklen
- Nach Geburt eines Kindes erneuter Anspruch auf anteilige Kostenübernahme
- Nach Fehlgeburt bzw. klinischer Schwangerschaft erneuter Anspruch auf mindestens einen Zyklus
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