Integrierte Versorgung
Für Paare, die Mitglieder einer Betriebs Krankenkassen BKK sind, die an dem integrierten Versorgungsmodell des Berufsverbandes reproduktionsmedizinischer Zentren Bayerns teilnehmen, gelten im Wesentlichen die gleichen Regelungen wie oben angeführt.
Der deutliche Vorteil liegt
- in einem reduzierten Eigenanteil (niedrigere Kosten)
- einer speziell dokumentierten Qualitätssicherung
- Qualitätssteigerung durch Vermeidung von Zwillingsschwangerschaften (Verpflichtung zum Transfer von nur zwei Embryonen)
- erfolgsorientierte Vergütung (Ansporn zur Verbesserung der Behandlungsqualität)
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