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Urteile

Inzwischen sind eine große Zahl von Urteilen zur Übernahme der Behandlungskosten insbesondere der privaten Versicherungen ergangen. Da wir keine Rechtsberatung durchführen dürfen, können Sie sich entweder direkt an unseren Berufsverband (www.repromed.de und BRZ-Hotline +49 (681) 373551) wenden oder wir stellen Ihnen auf Anfrage eine Liste von Anwälten, die sich auf diesem Gebiet spezialisiert haben, zur Verfügung.



Aktuell

Die Süddeutsche Zeitung vom 9. Februar 2010 berichtet:

"Paare können Ausgaben für eine künstliche Befruchtung auch dann noch in Abzug bringen, wenn die Frau 45 Jahre alt ist. Außerdem müssen sie nicht vorher ein Gutachten einholen. Das geht aus einem Urteil des Finanzgerichts München hervor."

Rechtsanwalt Modl, vom 10. Februar 2010:

Kosten einer IVF/ICSI-Behandlung (männliche Sterilitätsursache) sind außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 EStG – auch bei ungünstigen Erfolgsaussichten der Behandlung

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