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Versicherung / Kosten

Die Untersuchungen, die die Gründe einer ungewollten Kinderlosigkeit herausfinden sollen, sind grundsätzlich Kassenleistung. Dies gilt auch für evtl. notwendige Operationen (Ausnahme: freiwillig herbeigeführte Sterilisation). Ebenso wird die rein medikamentöse Behandlung z.B. bei einer Störung der Eireifung (hormonelle Stimulation) von den gesetzlichen und privaten Krankenkasse übernommen.

Für die sog. erweiterte Kinderwunschbehandlung (Insemination, IVF, IVF/ICSI) hat sich die Kostensituation bei gesetzlich Versicherten seit dem 01.01.2004 grundlegend geändert und sollte immer persönlich, insbesondere bei verschiedenen Versicherungsverhältnissen, individuell mit uns abgeklärt werden.

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